Corona
Spiel - und Platzordnung

gültig ab dem 14.5.2021

Diese Spiel- und Platzordnung ersetzt übergangsweise die reguläre Spiel- und Platzordnung und dient zur Umsetzung der Hygienevorschriften und als Hygienekonzept zur Vorlage bei den Behörden.

Im Hinblick auf die aktuelle Situation, um die Gesundheit unserer Mitglieder zu schützen und etwaigen Kontrollen durch Polizei und Behörden gerecht zu werden, sind alle in dieser Ordnung aufgeführten Punkte strikt einzuhalten. Die wichtigsten Punkte und Änderungen zur vorherigen Fassung sind fettgedruckt.

Auf der gesamten Anlage besteht eine FFP2 Maskenpflicht (auch für Geimpfte und Genesene). Auf den Plätzen dürfen diese zum Spielen abgenommen werden.

Die Platzbelegung findet wie bisher auf den vorgefertigten Eintragungslisten statt. Ansonsten gelten die bisherigen Eintragungsregeln:

  1. a)  Einzel darf gespielt werden. Doppel oder Mixed sind bis zum Erreichen von Inzidenz 50 nur mit 2 Haushalten zulässig. Genesene und vollständig Geimpfte plus 14 Tage dürfen zusätzlich zu den erlaubten Personen im Doppel und Mixed mitspielen. Genesene und vollständig geimpfte Mitglieder müssen auf Verlangen eine offizielle und gültige Bestätigung hierfür vorzeigen können. Ist dies bei einem Doppel nicht der Fall, wird ein Spielverbot verhängt

  2. b)  Der gewünschte Platz darf maximal 1 Stunde vor Spielbeginn von einem der beteiligten Spieler reserviert werden.

  3. c)  Die Abstandsregeln von 1,5 m gelten auf der gesamten Anlage.
    Die Plätze sind pünktlich zur vollen bzw. halben Stunde zu verlassen!

  4. d)  Ein Verweilen auf der Anlage ist untersagt. Zuschauer sind nicht zugelassen!

  5. e)  Die Plätze 1-2-3-7-8-9 beginnen immer zur vollen Stunde (z.B. 14.00 / 18.00 …). 
    Die Plätze 4-5-6 beginnen immer zur halben Stunde (z.B. 10.30 / 15.30 …)

  6. f)  der Aufenthalt auf der Terrasse ist nur für eine Essensabholung bzw. bei einem Aufenthalt in der Gastronomie entsprechend den aktuellen Regeln erlaubt

  7. g)  Die Verweildauer auf der Anlage beschränkt sich auf die Anfahrt, das Eintragen in das Belegungsbuch, das Tennisspielen und die Abfahrt. Wir bitten unsere Vereinsmitglieder für Unterhaltungen nicht das Tennisgelände (mit Ausnahme der geöffneten Gastronomie zu nutzen!!)

  8. h)  Die Plätze sind bis zu den äußersten Rändern abzuziehen und die Linien zu reinigen.

  1. a)  Einzel darf gespielt werden. Doppel oder Mixed sind bis zum Erreichen von Inzidenz 50 nur mit 2 Haushalten zulässig.

  2. b)  im Belegungsbuch muss der Eintrag „GAST“ erfolgen. Die Bezahlung muss vor der Stunde mit den bereit gestellten Kuverts erfolgen. Auf den Kuverts muss der Name aller beteiligten Spieler angegeben werden. Wegen der Corona Nachverfolgung müssen auch die Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen angegeben werden.

  1. a)  Die Umkleiden und Duschen sind geschlossen, Toiletten sind geöffnet. Beim Betreten der Räumlichkeiten muss eine FFP2-Maske getragen werden.

  2. b)  die Club-Gaststätte ist gemäß den aktuellen Regeln für Gastronomie geöffnet

  3. c)  Begrüßungen, Hand-Shakes kontaktlos

  4. d)  Desinfektionsmittel stehen an der Terassenseite des Vereinsheims und bei den Toiletten für Euch bereit.

Aufgrund der aktuellen Lage und den gesetzlichen Bestimmungen können Verstöße gegen diese Ordnung auch ohne Abmahnung direkt mit einem Spielverbot belegt werden. Sollten aufgrund von Verstößen weitere Strafen von gesetzlicher Seite folgen (z.B. Schließung der Anlage etc.,) behalten wir uns Schadensersatzforderungen gegen die entsprechenden Personen vor. Den Hausrechts-Inhabern ist Folge zu leisten

Das Hausrecht ausüben können:

  1. a)  die gesamte Abteilungsleitung

  2. b)  die Tennisschule mit ihren Trainern

Den Anweisungen der Hausrechtsinhaber ist uneingeschränkt Folge zu leisten!